EU beschließt Berichtspflicht CSRD – 15.000 Unternehmen betroffen

Die Europäische Union führt eine neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ein. Das Europäische Parlament hat der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) am 10. November 2022 zugestimmt. Das Gremium nahm die Richtlinie mit 525 Ja-Stimmen, 60 Nein-Stimmen und 28 Enthaltungen an. Mitte Dezember 2022 wurde die CSRD im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umzusetzen.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive löst das bisher in Deutschland geltende CSR-RUG (CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz) ab und tritt ab 2024 stufenweise in Kraft. Mit der CSRD werden allein in Deutschland rund 15.000 Unternehmen dazu verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen (bisher waren etwa 500 Unternehmen berichtspflichtig). Damit die Berichte vergleichbar sind, werden außerdem einheitliche Standards erarbeitet: die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). 

Was bei der neuen Berichtspflicht CSRD zu beachten ist, wer berichten muss und welche Angaben gefordert werden – das alles lesen Sie kompakt zusammengefasst in unserem Factsheet. 

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Alle Fakten zur neuen Berichtspflicht

Wann tritt die CSRD für wen in Kraft

 Welche Unternehmen sind betroffen

Was muss der Bericht enthalten

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