CSR Berichtspflicht CSRD betrifft deutlich mehr Unternehmen

Das Europäische Parlament hat am 10. November die neue Berichtspflicht CSRD verabschiedet. Das Gremium nahm mit 525 Ja-Stimmen, 60 Nein-Stimmen und 28 Enthaltungen die neuen Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen an. Der Europäische Rat wird dem Regelwerk voraussichtlich am 28. November zustimmen. 

Mit der neuen CSRD, der Corporate Sustainability Reporting Directive, werden allein in Deutschland rund 15.000 Unternehmen dazu verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Damit die Berichte vergleichbar sind, werden außerdem einheitliche Standards erarbeitet. Die European Financial Reporting Advisory Group, kurz EFRAG, hat jetzt einen Entwurf für die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. 

Was bei der neuen Berichtspflicht CSRD zu beachten ist, wer berichten muss und welche Angaben gefordert werden – das alles lesen Sie kompakt zusammengefasst in unserem Factsheet. 

CSR-Berichtspflicht

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Wann tritt die CSRD für wen in Kraft

 Welche Unternehmen sind betroffen

Was muss der Bericht enthalten

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