EU beschließt Berichtspflicht CSRD – 15.000 Unternehmen betroffen

Die Europäische Union führt mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ein.

Die CSRD löst das bisher in Deutschland geltende CSR-RUG (CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz) ab und tritt ab 2024 stufenweise in Kraft. Mit der CSRD werden allein in Deutschland rund 15.000 Unternehmen dazu verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Damit die Berichte vergleichbar sind, werden außerdem einheitliche Standards erarbeitet: die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). 

Was bei der neuen Berichtspflicht CSRD zu beachten ist, wer berichten muss und wie Sie die neuen Anforderungen korrekt umsetzen – das alles lesen Sie kompakt zusammengefasst in unserem Factsheet. 

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Alle Fakten zur neuen Berichtspflicht

Wann tritt die CSRD für wen in Kraft

 Welche Unternehmen sind betroffen

Was muss der Bericht enthalten

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