Corporate Sustainability Reporting Directive
Alle Fakten auf einen Blick: CSRD
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen etwa 15.000 Unternehmen in Deutschland künftig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Im Factsheet erfahren Sie, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und was Sie beachten sollten.
- Alle Fakten zur neuen Berichtspflicht
- Wann tritt die CSRD für wen in Kraft
- Welche Unternehmen sind betroffen
- Was muss der Bericht enthalten
Factsheet zur Berichtspflicht CSRD herunterladen
EU beschließt Berichtspflicht CSRD – 15.000 Unternehmen betroffen
Die Europäische Union führt mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ein.
Die CSRD löst das bisher in Deutschland geltende CSR-RUG (CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz) ab und tritt ab 2024 stufenweise in Kraft. Mit der CSRD werden allein in Deutschland rund 15.000 Unternehmen dazu verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Damit die Berichte vergleichbar sind, werden außerdem einheitliche Standards erarbeitet: die European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Was bei der neuen Berichtspflicht CSRD zu beachten ist, wer berichten muss und wie Sie die neuen Anforderungen korrekt umsetzen – das alles lesen Sie kompakt zusammengefasst in unserem Factsheet.