EU-Taxonomie belohnt Nachhaltigkeit

Was beim Einkauf für viele Deutsche inzwischen normal ist, wird es auch für Anleger:innen immer stärker: Sie achten auf Nachhaltigkeit. Bei einer Umfrage des Bankenverbands gaben zwei Drittel der Teilnehmer:innen an, dass ihnen ein nachhaltiges Investment wichtig ist.

Damit Investor:innen einen besseren Überblick erhalten und vergleichen können, hat die Europäische Union im Rahmen ihres „Green Deal“ neben der CSRD die EU Taxonomie verabschiedet. Unternehmen müssen offenlegen, welche Anstrengungen sie im Umwelt- und Klimaschutz unternehmen. Im Umkehrschluss können sie sich durch ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit von Mitbewerbern abheben und von höheren Investitionen profitieren.

Welche Klima- und Umweltziele im Rahmen der EU Taxonomie festgelegt wurden, welche Erweiterungen vorgeschlagen werden und welche Unternehmen betroffen sind – das alles lesen Sie kompakt zusammengefasst in unserem Factsheet. 

EU-Taxonomie-Factsheet

Factsheet zur EU Taxonomie

  Alle Fakten zur EU Taxonomie

  Was muss berichtet werden

  Die geplanten Erweiterungen

  Welche Unternehmen sind betroffen

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Vereinbaren Sie einen Termin mit Florian Holl von VERSO oder sehen Sie sich auf unserer Website an, wie wir Unternehmen bei der Erstellung Ihres CSR Berichtes helfen. 

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