CBAM: Neue Regulatorik gegen "Carbon Leakage"

Der CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) will "Carbon Leakage" entgegenwirken – also der Verlagerung von treibhausgas-intensiven Industrien und Produktionen in Länder außerhalb der EU. Wer emissionsintensive Waren in die EU importiert, muss eine Gebühr zahlen. 

Die Verordnung schließt Schlupflöcher zum Umgehen der strengen europäischen Emissions-Auflagen und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit aller Unternehmen, die weiterhin in der EU produzieren. Am 01.10.2023 beginnt mit der Import-Meldepflicht die erste Stufe der neuen Regulatorik.

Stichtag des ersten Berichts ist schon am 31.01.2024. Wenig Zeit, in der es viel zu tun gibt!

Erfahren Sie in diesem Factsheet kompakt zusammengefasst, welche Waren konkret betroffen sind, welche Ausnahmen gelten und wie Sie sich auf Ihren ersten CBAM-Bericht vorbereiten.

Anwendungsbereiche und erste Schritte erfahren:

  • Betroffene Zolltarifnummern/ Kombinierte Nomenklaturen
  • Gültigkeitsbereiche
  • To-dos für den ersten Bericht

Factsheet zum CBAM Bericht herunterladen