Ihr Überblick zum CBAM
Seit Anfang 2024 sind die ersten CBAM-Berichte fällig. Schon bald wird die Liste der betroffenen Waren ausgeweitet – und ab 2026 kommt der Zertifikatshandel hinzu. Der CBAM bringt wieder viele neue Aufgaben – behalten Sie die wichtigsten mit unserem Factsheet im Blick!
- Betroffene KN-Codes
- Geltungsbereich und Ausnahmen
- Fristen und Pflichten
- To-dos für den ersten Bericht