Ihr Überblick zum CBAM

Seit Anfang 2024 sind die ersten CBAM-Berichte fällig. Schon bald wird die Liste der betroffenen Waren ausgeweitet – und ab 2026 kommt der Zertifikatshandel hinzu. Der CBAM bringt wieder viele neue Aufgaben – behalten Sie die wichtigsten mit unserem Factsheet im Blick!

 

  • Betroffene KN-Codes
  • Geltungsbereich und Ausnahmen
  • Fristen und Pflichten
  • To-dos für den ersten Bericht

Factsheet zum CBAM Bericht herunterladen