Die Verabschiedung des EU-Lieferkettengesetzes soll bis Ende 2023 erfolgen. Bis 2025 sollen die EU-Länder die neue Richtlinie in nationales Recht überführen.

Dabei ist auch mit Anpassungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zu rechnen. Die Anforderungen der CSDDD gehen nämlich über die des LkSG hinaus. Daraus ergeben sich für Unternehmen eine Reihe zentraler Herausforderungen.

 

In diesen Factsheet erfahren Sie:

  •  Wichtige Fakten zum EU-Lieferkettengesetz
  •  Welche Unternehmen betroffen sind
  •  Was auf betroffene Unternehmen zukommt
  •  Welche Unterschiede es zum deutschen Lieferkettengesetz (LkSG) gibt

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