Sustainable Finance Disclosure Regulation:

Alle Informationen zur SFDR

Die Europäische Union möchte Finanzmittel in Aktivitäten leiten, die eine nachhaltigere Wirtschaft fördern. Ein Hebel der EU ist dabei die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Dabei handelt es sich um eine nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflicht für den Finanzdienstleistungssektor

 

  • Überblick über die SFDR
  • Welche Kategorien für Finanzprodukte gibt es? 
  • Welche Angaben müssen gemacht werden?

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Die Europäische Union hat sich im Rahmen ihres Green Deals das Ziel gesetzt, bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen. Hierzu soll Kapital in Aktivitäten gelenkt werden, die eine nachhaltigere Wirtschaft fördern. Um ihr Ziel zu erreichen, hat die EU den “Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen” mit zehn Maßnahmen erstellt. Darunter fallen beispielsweise die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU-Taxonomie und eben die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Dabei handelt es sich um eine ESG-Offenlegungspflicht für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater. 

Was ist die SFDR? 

Die EU hat die SFDR Offenlegungsverordnung speziell für den Finanzdienstleistungssektor entwickelt und verfolgt mit der Verordnung das Ziel, mehr Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeit zu fördern. Das bedeutet, dass Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater Angaben zu den ESG-Themen machen müssen (Umwelt, Soziales und Governance). Anleger erhalten dadurch mehr und bessere Informationen darüber, wie nachhaltig Finanzprodukte und -dienstleistungen sind. Ein wesentlicher Bestandteil der EU-Offenlegungsverordnung (Nr. 2019/2088) sind die "Principal Adverse Impacts" (PAI), die negative Auswirkungen einer Investition auf die Umwelt und Gesellschaft betrachten. 

Einen Überblick über die SFDR, welche Themen die PAI-Indikatoren abdecken und in welche Kategorien Finanzprodukte klassifiziert werden – das und mehr bietet dieses Factsheet.