FAQ zur EUDR: So erfüllen Unternehmen die EU-Entwaldungsverordnung 

 

Mit der EUDR will die EU den Handel mit Produkten, die zur Entwaldung beitragen, streng regulieren. Damit stehen Unternehmen vor neuen Herausforderungen im Bereich der Lieferketten-Compliance. Sie müssen Daten zu Produkten, Mengenangaben, Lieferanten und Herkunftsländern sammeln, Risikobewertungen durchführen, Risiken minimieren sowie intern und öffentlich berichterstatten. Für viele Unternehmen sind die Anforderungen der EUDR teils noch unklar, kompliziert und verunsichernd. 

Der Anwendungsstart der EUDR wurde um ein Jahr, auf den 30.12.2025, nach hinten verschoben. Für Ihr Unternehmen ist der Aufschub eine große Chance. Wenn Sie jetzt starten, können Sie einen reibungslosen Übergang gewährleisten, sobald die EUDR angewandt werden muss. Setzen Sie sich schon jetzt damit auseinander – herausfordernd bleibt es allemal!

Damit Sie es einfacher haben, haben wir die wichtigsten Fragen zur EUDR in einem großen FAQ für Sie beantwortet.  

Sie erhalten Antworten u.a. zu den Themen: 

  • Anwendungsbereich – Für wen und was gilt die EUDR und ab wann? 
  • Betroffene Produktkategorien – Welche Daten sind gefordert und woher bekomme ich diese? 
  • Sorgfaltspflichtenerklärung – Was muss enthalten sein? 
  • Software-Tools zur Umsetzung – Wie kann mir Software bei der EUDR helfen? 

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